Ihr Bestattermeister in Worpswede, Lilienthal, Grasberg, Osterholz-Scharmbeck und allen umliegenden Ortschaften, seit 1919

Was ist zu tun im Trauerfall?

Sollte der Tod eines Menschen eintreten so sind folgende Schritte zu tun.

1) Verständigen Sie den Hausarzt oder den Notarzt in Ihrer Nähe. Sollte der Hausarzt nicht umgehend zu Ihnen kommen so benachrichtigen Sie den Notarzt auf jeden Fall (Hausärzte sind verpflichtet umgehend zu erscheinen).

2) Sollte der Verdacht da sein, dass die betreffende Person nicht eines natürlichen Todes gestorben ist, so benachrichtigen Sie auch die Polizei unter Tel.: 110.

3) Sollte die/der Verstorbene einer Religion angehören und es üblich ist eine Haussegnung vorzunehmen, so benachrichtigen sie für diesen Fall den Pastor/Pfarrer oder Seelsorger Ihres Ortes.

4) Benachrichtigen Sie uns als Bestatter Ihres Vertrauens unter Tel.: 04298/419243 oder 04208/91730.

Weitere Schritte sind von Ihnen nicht zu erledigen. Wir werden für Sie alle weiteren Schritte, Termine, Absprachen, Schriftverkehr etc. regeln.

 Was benötigen Sie für das Trauergespräch?

Unterlagen die für ein Trauergespräch mit uns notwendig sind:

  •     Geburtsurkunde
  •     Heiratsurkunde
  •     Stammbuch (Geburts- und Heiratseintrag enthalten)
  •     bei geschiedenen Eheleuten das Scheidungsurteil
  •     Krankenkasse – Versicherungsnummer mit Versicherungskarte
  •     Rentenbescheid (Brauch nicht der neueste sein)
  •     Personalausweis der/des Verstorbenen
  •     Personalausweis des Auftraggebers
  •     sonstige Zusatzrenten (Unterlagen / Policen)
  •     sonstige Unterlagen über evtl. Sterbekassen
  •     Versicherungsunterlagen, die um- oder abgemeldet werden sollen
  •     Unterlagen von Mitgliedschaften gemeinnütziger Institutionen
  •     Vereinsmitgliedschaften
  •     Grabdokumente

Anzahl der evtl. benötigten TrauerdrucksachenFalls Sie einige Unterlagen nicht zur Hand haben, so können Sie diese auch nachreichen. Sollten einige Unterlagen nicht auffindbar sein, so werden wir versuchen Ihnen diese Unterlagen neu zu beschaffen.

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